Die Fälle B. und Rüsau: Familiendramen und ihre Interpretation

Mitte August tötete der Familienvater Kristian B. in Berlin-Spandau vermutlich seine Frau und zwei seiner Kinder. Seine kleine Tochter, noch ein Säugling, legte er in der Babyklappe eines Krankenhauses ab. Anschließend beging er Selbstmord.
 
Die Tat fügt sich in eine Reihe von Fällen, die den August 2012 zu einem „schwarzen August“ (FR, 23.08.12) machten. So sterben in Dortmund drei Kinder, vermutlich ermordet von ihrem Vater. In Oberhausen wird ein Junge von dem Lebensgefährten seiner Mutter umgebracht. In Essen tötet eine Mutter ihr Kind und sich selbst. In Kempten im Allgäu erwürgt ein Vater zwei seiner drei Kinder und erhängt sich anschließend. In Emmering erstickt eine Mutter ihre beiden Kinder und begeht Selbstmord. In Neuss werden zwei Kinder und ihre Mutter vermutlich von ihrem Vater und Ehemann ermordet, der sich seit der Tat auf der Flucht befindet. Über alle diese Fälle wird in Tageszeitungen, im Radio, Fernsehen und Internet ausgiebig berichtet.
 
Der Fall aus Berlin-Spandau sticht jedoch heraus und bekommt eine besondere mediale Aufmerksamkeit. Was den Fall von den anderen Taten abhebt sind das bürgerliche Umfeld des Familiendramas sowie das besondere Verantwortungsbewusstsein und Fürsorgegefühl des mutmaßlichen Mörders, das schnell aus Aussagen von Bekannten, Beobachtungen von Nachbarn und vor allem aus einem Abschiedsbrief, den der Vater selbst an verschiedene Presseunternehmen schickte, rekonstruiert wird.
 
So titelt die Berliner Morgenpost am 22. August 2012 „Berliner Vater tötete aus ‚fürsorglicher Liebe’“, wobei sich auf den Abschiedsbrief berufen wird. Etwas ausführlicher zitiert BILD aus diesem Brief: „Ich tat es allein aus ganz großer Liebe und Verzweiflung! Ich tat dies alles in voller Verantwortung bei vollkommen klarem Bewusstsein aus fürsorglicher Liebe.“ Auch die Nachbarn bestätigen die Fürsorglichkeit des Familienvaters: „Er hat sich sehr um die Kinder gekümmert. Man sah ihn immer auf der Wiese hinter dem Haus mit den Jungen Fußball spielen.“ (FR) Ein anderer Nachbar beschreibt B. als hilfsbereit und gesellig.
 
Das in den oberen Meldungen durchscheinende bürgerliche Umfeld der Familie wird in der FAZ durch einen prosaischen Panoramablick auf den Ortsteil, in dem sich die Tat zugetragen hat, beschrieben:

Picobello präsentiert sich Alt-Gatow. Hier ein mittelpreisiger Supermarkt, dort, gleich hinter dem Feld, ein Biobauer mit Hofladen. Aus den Fenstern der Mehrfamilienhäuser blickt man auf die beschauliche Havel. Hier lebt man noch nicht ganz so großbürgerlich wie im benachbarten Katow mit seinen schicken Einfamilienhäusern in Flussnähe. Aber man ist auch weit von den Wohnsilos der Spandauer Peripherie entfernt. Die guten Bürger von Alt-Gatow fahren mittelgroße Mittelklassewagen, sie pflanzen gutbürgerliche Geranien in ihre Balkonkästen, gehen Gassi mit ihren Hunden, sehen fern und spielen mit ihren Kindern an der Havel.

Um das Verhalten des Täters zu erklären und möglicherweise verstehen zu können, werden Experten und Expertinnen befragt. Die FR fragt beispielsweise: „Familiendramen – Was treibt Menschen dazu, ihre Liebsten, auch ihre Kinder, umzubringen?“ Der Kriminologe Böllinger antwortet in einem Interview:

Praktisch alle Männer, die ihre Partnerin umbringen, können es nicht ertragen, verlassen zu werden. Sie wollen sie halten, auf ewig mit ihr verbunden bleiben, sie aufs Schärfste bestrafen und sich rächen.

Er fährt fort:

Bei beiden Geschlechtern liegen dem Verhalten bestimmte psychische Störungen zugrunde, die lebensgeschichtlich sehr früh entstanden und durch spätere Erfahrungen noch verschärft worden sind: traumatische Erfahrungen von Ohnmacht und Verlassenheit zum Beispiel.

Isabella Heuser, Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotheraphie der Charité, betont, dass in der Regel Rache und Eifersucht Auslöser von Familiendramen sind. Der aktuelle Fall lässt jedoch eher auf Versagensängste des Täters schließen.
 
Die Erklärungen der Experten beziehen sich zumeist auf eine pathologische Psyche, die, durch frühkindliche Störungen ausgelöst, in Rachegefühlen oder Versagensängsten ihren Ausdruck findet. Sie gehen jedoch nicht, oder nur am Rande, darauf ein, was die Medienbeiträge in besonderem Maße thematisieren: Wie lässt es sich erklären, dass ein Mensch, der ein vorbildhaftes Familienleben führt und der ein fürsorglicher Vater und Ehegatte ist, plötzlich und anscheinend ohne Vorwarnung seine Familie und sich selbst tötet?
 
Die psychologischen Erklärungsversuche stoßen hier an ihre Grenzen, denn sie sind offensichtlich nicht in der Lage, eine extreme und verwerfliche Tat mit einem eigentlich erwünschten sozialen Verhaltensmuster in Einklang zu bringen.
 
Dass diese beiden Dinge unmittelbar etwas miteinander zu tun haben können, hat der Historiker Jürgen Martschukat an einem Ereignis aufgezeigt, das sich vor mehr als 200 Jahren in Hamburg zutrug und das frappierende Ähnlichkeiten zu dem aktuellen Fall offenbart.
 
In Hamburg ereignete sich in der Nacht vom 14. auf den 15. August 1803 ein Familiendrama, das die Hamburger Öffentlichkeit für längere Zeit beschäftigte. Der Kaufmann Johann Georg Rüsen ermordete seine Frau und seine fünf Kinder. Sein anschließender Versuch, sich selbst umzubringen, scheiterte. Rüsen wurde festgenommen und vor Gericht gestellt. Als mehrfacher Mörder verurteilt, wurde er am 16. März 1804 hingerichtet. Martschukat untersucht in einem Aufsatz für WerkstattGeschichte aus dem Jahr 2001 die Tat, genauer gesagt, dessen öffentliche Wahrnehmung und die möglichen Beweggründe des Täters. Martschukat unternimmt jedoch keine psychologische Untersuchung der Tat und des Täters, sondern er betrachtet das Drama vor der Folie eines zeitgenössischen bürgerlich-väterlichen Männlichkeitsideals. Dieses Ideal spielte sowohl bei der öffentlichen Diskussion, als auch bei der gerichtlichen Verhandlung eine wichtige Rolle. Gewissermaßen nimmt Martschukat das „bürgerliche Ideal des für seine Familie verantwortlichen Ehegatten und Vaters“ ernst und fragt, ob es – wenn auch auf bizarre Art und Weise – als denk- und handlungsleitendes Muster für den Mörder Johann Georg Rüsau gedient haben könnte? [1]
 
Mittels der historischen Diskursanalyse geht Martschukat dieser Fragestellung nach. Er untersucht das bürgerlich-väterliche Männlichkeitsideal als diskursive Formation, das die Wahrnehmung, das Handeln und Denken der Zeitgenossen bestimmt, ohne dass diese in der Lage sind, die im Verborgenen wirkenden Mechanismen komplett zu durchschauen. Das Töten von Familienmitgliedern ist in dem bürgerlichen Männlichkeits- oder Familiendiskurs keinesfalls vorgesehen. Die Tatsache, dass es trotzdem geschieht, zeigt allerdings, dass ein Diskurs kein monolithisches Gebilde ist, sondern ein heterogenes Wirkungsgeflecht, das den Subjekten Handlungsräume ermöglicht, die zuweilen auch extreme Ausgestaltung finden können.
 
Kristian B. und Johann Georg Rüsau sind beide in eine große wirtschaftliche Schieflage geraten und konnten dadurch ihrer Rolle als fürsorgendes und verantwortungsbewusstes Familienoberhaupt nicht mehr komplett gerecht werden.
Obwohl der Vater- und Männlichkeitsdiskurs weder den Selbstmord und schon gar nicht das Töten der eigenen Familienmitglieder vorsieht, kann mittels der Diskursanalyse rekonstruiert werden, wie B. und Rüsau sich bis zuletzt an den Ordnungsstrukturen dieses Diskurses orientierten.
 
Dieses diskurstheoretische Argument lässt sich in den Selbstzeugnissen der Familienväter und Ehegatten B. und Rüsau nachvollziehen.
 
Bild zitiert Kristian B. in seinem Abschiedsbrief:

Ich bin leider mit dem neuen Konzept gescheitert, um für den Lebensabend richtig vorzusorgen […] Ich tat es allein aus ganz großer Liebe und Verzweiflung! Ich tat dies alles in voller Verantwortung bei vollkommen klarem Bewusstsein aus fürsorglicher Liebe. […] Unsere Gesellschaft hat für Versager nur den Platz unter der Brücke‘.

Seine Frau habe er getötet, weil er ihr versprochen hatte, “dass ich sie nie alleine zurücklasse, denn das wäre untragbar für sie.” Und ohne ihre Mutter, schrieb Kristian B., hätten seine Söhne keine Zukunft gehabt, da sie emotional so stark von ihr abhängig seien. Ein Weiterleben ohne sie hätte für sie eine „unkalkulierbare Zukunftsbelastung“ ergeben. Und weiter: „Ein Abgleiten in irgendwelche ominösen Kreise“ ist zu befürchten  „mit welchem Ende dann?”
 
Der Abschiedsbrief weist frappierende Ähnlichkeiten zu Rüsaus Selbstaussage auf, die er für das Gericht verfasste.
 
Rüsau schrieb:

Zudem hatte ich Schulden, die ich nicht zu tilgen wußte, dies versetzte mich in Unruhe, ich hoffte sie durch ein aufzunehmendes Capital zu heben, das schlug fehl, meine Unruhe, meine Angst wuchs, ich fiel auf den schrecklichen Gedanken mich zu entleiben, nur der künftige Zustand der geliebten Meinigen hielt mich davon ab; denn wie ich in meiner innigsten Einbildung dieselben […] grenzenlos elend und jammervoll sahe, wie meine gute Frau für sich und die kleinsten Kinder Andere um Hülfe ansprechen, betteln müßte, meine beyden zärtlich geliebten älteren Töchter […] der Verachtung und Noth – und wozu treibt nicht ziemliche Noth! – ausgesetzt; diese Vorstellung schmetterte mich zu Boden; ich hatte keinen Muth mich aufzurichten, ich glaubte mich von Gott ganz verlaßen, ohne Wunder konnte Gott mir nicht helfen, diese – wie ich jetzt einsehe – übertriebenen Vorstellungen zerrütteten meine ganze Seele, und machten mich, an einem unglücklichen Morgen […] zum schändlichsten Mörder meiner mich so zärtlich liebenden Gattin und fünf gut gebildeten und hoffnungsvollen Kinder, die ich so herzlich liebte, die mir so viele Freude gemacht hatten – Gott sey mir armen Sünder gnädig und erbarme dich meiner […].

Bis auf den fehlenden Gottesbezug bei Kristian B. scheinen sich die Motive und Argumente der Väter zu ähneln. Ihr eigenes Leben erschien ihnen aufgrund ihrer ausweglosen beruflichen Situation unerträglich und sie sahen keine andere Möglichkeit, als Selbstmord zu begehen. Den erweiterten Suizid wählten sie, weil sie ihre Angehörigen vor wirtschaftlicher Not und gesellschaftlicher Verachtung bewahren wollten, der diese ohne ihre Fürsorge schutzlos ausgeliefert wären.
 
In beiden Selbstzeugnisse bleibt vage, wie genau sich diese Not herausbilden würde. Kristian B. sorgt sich um das Abrutschen seiner Söhne in ominöse Kreise und skizziert eine unkalkulierbare Zukunftsbelastung. Rüsau sorgt sich darum, dass seine Familie betteln gehen muss und hebt die Situation seiner älteren Töchter hervor, die durch die Not zu Handlungen getrieben würden, die er nicht genau ausführt. Vermutlich befürchtet er, dass sich seine Töchter in der Not prostituieren könnten. Für die „ominösen Kreise“, von denen B. schreibt, fällt mir keine halbwegs plausible Erklärung ein.
 
Wie realitätsnah die Sorgen der beiden Väter waren, bleibt dahingestellt. Vielleicht war die Gefahr einer Verelendung 1803 größer, als sie heute ist, aber das ist hier nicht die Frage. Entscheidend ist, dass beide Männer überzeugt waren, dass ihre Angehörigen ohne sie weder wirtschaftlich noch emotional weiterexistieren könnten.
 
Hiermit entsprachen sie einem Männlichkeitsideal, in dem der Mann nicht nur als Versorger der Familie hervortritt, sondern gleichermaßen als liebevoller und fürsorglicher Ehemann und Vater auch für das emotionale Wohl der Seinen verantwortlich ist. Diese Rolle haben beide, wie die Befragungen von Verwandten und Nachbarn zeigen, offenbar so lange gut ausgefüllt, bis ihr berufliches Leben aus dem Ruder lief. Die wirtschaftliche Notlage hat sie jedoch nicht von ihren familiären Aufgaben erlöst und selbst ein Selbstmord, nicht der erweiterte Suizid, den sie letztendlich begangen haben, hätte geholfen, denn die finanzielle sowie die emotionale Fürsorge reichten in ihrem Männlichkeitsverständnis über den Tod hinaus.
 
Martschukats Fazit für den Fall Rüsau lässt sich somit auch auf Kristian B. anwenden:

Als das Streben nach dem vollkommenen Glück eines idyllischen Familienlebens in materieller Sicherheit und Harmonie gescheitert schien und offenbar in zunehmendem Maße Verzweiflung statt Standhaftigkeit und Selbstkontrolle vom Ehegatten und Vater Besitz ergriffen, widerstand dieser aber der Versuchung, durch einen Selbstmord nur dem eigenen Elend ein Ende zu setzen. Vielmehr bewährte er sich in dieser Deutung ein letztes Mal als verantwortungsvoller Vater und Gatte. Er handelte innerhalb der diskursiv vermittelten Ordnungsmuster, indem er seiner väterlichen Pflicht zur Fürsorge nachkam und seine Schutzbefohlenen in den Hort vermeintlich ewiger Sicherheit geleitete. Mithin hat der skizzierte Männlichkeitsentwurf eine Matrix geschaffen, die dem Familienmord innerhalb dieser spezifischen Ratio offenbar einen gewissen Sinn verleihen konnte. So hat das diskursiv konstruierte Wahrnehmungsfeld das tödliche Handeln zwar nicht ursächlich bewirkt, letztlich aber dazu beigetragen, Möglichkeitsbedingungen für die Wahrnehmung und das Denken des Vaters, für die Tat und für deren zeitgenössische Interpretation zu konstituieren.“ [2]

Dass B. und Rüsau auch an einer psychischen Störung litten, möchte ich gar nicht ausschließen. Die von beiden nachdrücklich geäußerte Aussage, dass ihre Familien wirtschaftlich und emotional dermaßen abhängig von ihnen seien, dass ihr Tod für sie besser sei, als sozialen Status und den Familienvater einzubüßen, lässt sicherlich auf einen pathologischen Narzissmus oder Egozentrismus schließen. Einer Untersuchung der psychischen Störungen der Täter vorgeschoben gehört meines Erachtens jedoch eine Beachtung der diskursiv-konstruierten sozio-kulturellen Denk-und Handlungsbedingungen, die nicht grundlos in der medialen Verhandlung der Fälle eine prominente, wenn auch latente und unreflektierte, Rolle innehaben.
 
[1] Jürgen Martschukat, „’Ein Mörder aus Liebe:’ Über Vaterschaft, Fürsorge und Verzweiflung an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert“WerkstattGeschichte 29 (2001), S. 8-26, hier S. 8.
 
[2] Ebd., S. 25.

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Jan Taubitz (September 13, 2012). Die Fälle B. und Rüsau: Familiendramen und ihre Interpretation. Find Your Glasses. Retrieved October 6, 2024 from https://doi.org/10.58079/owgu


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