Neue digitale Technologien und vor allem das Internet ermöglichen die freie Zirkulation und Verfügbarkeit von Wissen und Daten. Das herkömmliche Urheberrecht hält mit dieser Entwicklung nicht Schritt und der Ruf nach Open Access für wissenschaftliche Werke und andere Wissensbestände wird lauter. Die Zukunft verheißt eine globale Wissenschaft, in der Wissen nicht mehr monopolisiert werden kann, sondern allen Menschen an jedem Ort der Erde zugänglich ist. (Für eine postkoloniale Perspektive dazu siehe Artikel über library.nu.)
Diese Entwicklung stößt jedoch nicht bei allen Produzenten von wissenschaftlichen Arbeiten auf Zustimmung, sondern führt bei manchen zu Verfolgungswahn und völliger Abschottung von Wissen, wie ich bei der Jagd nach einer abgeschlossen jedoch unveröffentlichten Dissertation feststellen musste.
Meine Jagd begann mit dem Hinweis eines Mitarbeiters eines Oral History Archivs, dass in Kalifornien ein Historiker eine Dissertation verfasst hat, die sich mit dem Untersuchungsgegenstand meiner eigenen Dissertation beschäftigt. Aus Interesse an meiner Untersuchung und selbstverständlich auch, um eine Doppeldissertation zu vermeiden, musste ich diese Arbeit sehen. Da die Dissertation an einer amerikanischen Universität eingereicht wurde, führte mich mein erster Weg zu ProQuest, einem Internetportal, das fast alle amerikanischen Master-Abschlussarbeiten und Dissertationen auflistet und entweder zum Download oder Kauf anbietet. Die gesuchte Arbeit war auch dabei, jedoch war es weder möglich sie herunterzuladen noch zu kaufen, was mich verwunderte, da nur wenige Werke in dieser Weise eingeschränkt sind. Mein zweiter Versuch führte mich direkt zu der Homepage der University of Michigan, die ProQuest beheimatet und Dissertationen in gedruckter Form ausschließlich zum Kauf anbietet. Aber auch hier hatte ich keinen Erfolg. Mein dritter Anlauf war die Homepage der Universität, an der die Dissertation eingereicht worden war. Die Arbeit hier zu finden war kein Problem. In der Detailanzeige stand, dass die Arbeit 2009 eingereicht und 2011 veröffentlicht worden war. Ich atmete auf: Anfang 2012 sollte es also kein Problem sein, sie zu lesen. Der Link führte mich zu einer weiteren Seite, die aus einem einzigen Satz bestand: „The digital asset is restricted until July 2014. Please contact archives if you have any questions.“ Als vierten Versuch were ich somit meine E-Mail an das Archiv der Universität, die ich umgehend verfasste und auf die ich keine Antwort erhielt. Die weitere Suche brachte mich auf eine Seite, die nur durch das Login von Mitgliedern der Uni zugänglich ist. Durch Zufall machte ich die Bekanntschaft mit einem Studenten der Uni. Er loggte sich ein und hatte – richtig geraten – keinen Erfolg. Dies war der fünfte Streich. Als Nächstes versuchte ich, den Autor direkt zu kontaktieren. Auf meine E-Mails erhielt ich jedoch keine Reaktion. Alle Off-Site-Möglichkeiten hatte ich ausgeschöpft, also führte kein Weg daran vorbei, es selbst vor Ort zu versuchen – es gibt Schlimmeres, als nach Los Angeles fahren zu müssen.
Vor Ort wurde ich zunächst von einer Bibliothek zur nächsten geschickt. Letztendlich wurde mir die Telefonnummer des Archivs gegeben (bis jetzt hatte ich nur dessen Email-Adresse). Von dort wurde ich an die Abteilung Special Collections weitergeleitet. Hier schickte man mich zu einem weiteren Reference Desk. (Nach meiner Berechnung die Versuche sieben bis elf). Hier machte ich die Bekanntschaft von zwei Bibliothekarinnen, Kate und Mary, die, nachdem ich Ihnen mein Problem geschildert hatte, der Ehrgeiz ergriff, die Arbeit aufzuspüren. Sie riefen zunächst noch einmal im Archiv und bei den Spezial Collections an, wo ich schon vergeblich vorgesprochen hatte. Aber auch sie hatten keinen Erfolg. Respektsbezeugungen wurden dem Verfasser der gesuchten Dissertation von den Bibliothekarinnen entgegengebracht, denn er musste einigen Aufwand betrieben haben, um die Arbeit so gänzlich unzugänglich zu machen, selbst für Universitätsmitglieder und Angestellte der Bibliothek. Die Unmöglichkeit eine Arbeit zu finden, die als Dissertation an derselben Stelle eingereicht worden war, sorgte jedoch für Unmut bei den Bibliothekarinnen und sie waren gewillt, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um mir zu helfen. Sie empfanden es als Unverschämtheit und Heuchelei, eine wissenschaftliche Arbeit, für die jemandem ein Ph.D. verliehen worden war, der wissenschaftlichen Gemeinschaft vorzuenthalten. Schließlich handelte es sich um eine historische Arbeit und nicht um geheime CIA-Dokumente, merkte Kate an. Da bin ich mir allerdings nicht mehr sicher, wie das Ende der Geschichte zeigt. Dass dieses Versteckspiel überhaupt möglich war, erklärten sie mir, lag daran, dass die Universitätsbibliothek seit 2009 keine ausgedruckten Exemplare ihrer Dissertationen mehr aufbewahrt, sondern lediglich digitale Versionen. Eine Praxis, die zunehmend von amerikanischen Universitäten angewandt wird. Ein ausgedrucktes Exemplar hätte ich somit jederzeit vor Ort einsehen können. Die digitale Version ließ sich verstecken, selbst an der Universität. Wir hatten eine längere Diskussion über Open Access und den Wert von Wissenschaft. Im nächsten Anlauf wurde direkt das digitale Archiv kontaktiert, das für die Digitalisierung der Abschlussarbeiten zuständig ist. James, der Archivar, konnte dann nähere Einblicke in diesen Fall bieten. Generell wird Doktorand(inn)en die Möglichkeit gegeben, den Zugang zu ihrer Arbeit für zwei Jahre zu unterbinden. Dies erlaubt den Autor(inn)en, einen großen Verlag zu finden, der die Arbeit veröffentlicht, ohne dass die Ergebnisse bereits zugänglich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung dieser Frist um weitere drei Jahre erreicht werden. Hierzu muss jedoch ein begründeter Antrag gestellt und vor einem Komitee verteidigt werden. In meinem Fall hat der Autor anscheinend argumentiert, dass nicht nur seine wissenschaftlichen Erkenntnisse geschützt werden müssten, sondern dass seine Arbeit auch als kreatives Werk besonderen Schutz verdient. Diese Argumentation ist reichlich absurd, da wissenschaftliche Arbeiten stets eine kreative Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsgegenstand darstellen. Der Archivar des digitalen Archivs betonte, dass der Autor mit großem Getue (big stink) die Veröffentlichung 2011 verhindert hat. Er erklärte sich jedoch bereit, mir die Arbeit zur Verfügung zu stellen. Unter zwei Voraussetzungen: „Do not distribute. Destroy when done.“ Also doch CIA – ich fühlte mich an den Film Burn After Reading erinnert. Die Vorgabe wurde mir noch als persönliche Absicherung der Bibliothekarin („I do not want to get fired for this!“) als E-Mail zugeschickt.
Letztendlich habe ich die Arbeit nach einigen Anstrengungen also doch noch bekommen. Durch viel Beharrlichkeit, etwas Glück und vor allem dadurch, dass ich mich mit den Mitarbeiter(inne)n der Universität gut gestellt habe. Die ganze Angelegenheit erinnert mich an die Geschichten, die mir Kolleg(inn)en über Archive in Osteuropa erzählen, wo man erst die Archivare „befrienden“ muss, (wie soll das gehen, wenn sie nicht bei facebook sind?), bevor man die Möglichkeit erhält, an die gesuchten Archivalien zu kommen.
Die Digitalisierung führt offensichtlich bei einigen Wissenschaftler(inne)n zu Verfolgungswahn ungeahnten Ausmaßes, was sie dazu veranlasst, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um ihre Arbeit vor jeglichem Zugriff zu schützen. Gewissermaßen ist dies die Gegenbewegung zu Open Access. Die Erkenntnis ist, dass es unter bestimmten Umständen einfacher ist, ein digitales Dokument völlig von der Außenwelt abzuschotten, als ein gedrucktes Werk in einer Bibliothek oder einem Archiv. Es zeigt zudem, dass es nicht um die Existenz von Wissen geht, sondern um dessen Auffindbarkeit und Verfügbarkeit. Was sich nicht auffinden lässt, existiert nicht. Und ein Buch lässt sich mitunter leichter lokalisieren als eine Datei. Dies bedeutet keinesfalls, dass nicht auch gedruckte Dokumente verschwinden können. Dieser Effekt ist gerade für die Geschichtswissenschaft bedeutsam, die ihre Quellen deswegen auch Überreste nennt, was das notwendige Verschwinden von Dokumenten und Artefakten – und somit von Wissen – impliziert, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Vergangenheit überhaupt in einer komplexitätsreduzierten und sprachlichen Form zu konstruieren. Für Arbeiten aus dem Jahr 2009 kommt dieser Schritt jedoch etwas zu früh.
Mein Hauptkritikpunkt ist allerdings nicht, dass jemand besorgt ist, um seine oder ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse gebracht zu werden und deswegen dass Internet meidet; sondern vielmehr, dass Doktorarbeiten gar nicht mehr in gedruckter Form verfügbar sind. Die Arbeit, die ich suchte, wurde 2009 abgeschlossen. Wäre sie wenige Monate zuvor – im Jahr 2008 – eingereicht worden, wäre ich heute ebenso wenig in der Lage gewesen, sie online zu beziehen. Ich hätte sie jedoch als gedrucktes Exemplar in der Universitätsbibliothek lesen können.
Um die hilfsbereiten Menschen auf meiner Suche nicht in Schwierigkeiten zu bringen, habe ich eindeutig zuordenbare Namen und Ortsangaben vermieden.
OpenEdition suggests that you cite this post as follows:
Jan Taubitz (November 26, 2012). Destroy when done: Ein Fallbeispiel aus der wissenschaftlichen Praxis über die Auswirkungen von Open Access auf misstrauische Menschen. Find Your Glasses. Retrieved October 6, 2024 from https://doi.org/10.58079/owgv
Pingback: Guck mal, wer da bloggt 6! Blogs bei de.hypotheses.org | Redaktionsblog
Pingback: Gelesen in Biblioblogs (49.KW’12) « Lesewolke
Naja, ganz so ungewöhnlich ist es ja nun nicht, daß jemand seine Diss. für eine zeitlang in der Sperrschrank legen läßt, weil er/sie es später bei einem Verlag veröffentlichen will. Und das hat auch nicht unbedingt was mit gedruckt/elektr. zu tun. Ich hatte ein ähnliches Problem mal mit mit einer Magisterarbeit über die Iconologia Deorum von Joachim von Sandrart (Grit Koltermann, “Die Höhle der Ewigkeit in Sandrarts Iconologia Deorum” (2003), eingereicht an der FU Berlin), die man mir mit dem Hinweis, die Autorin arbeite an einer Diss. zu dem Thema und habe die Arbeit daher gesperrt, nicht per Fernleihe überlassen wollte. Ob ich die in Berlin im Lesesaal hätte anschauen dürfen, weiß ich nicht mehr. Das müßte übrigens so 2009/2010 gewesen sein, also 6-7 Jahre nachdem die Arbeit eingereicht wurde! Wäre die Arbeit für mich lebensnotwenig gewesen, hätte ich wahrscheinlich weiter gebohrt, die Autorin angeschrieben und die Arbeit schon irgendwie bekommen, aber für meine B.A.-Arbeit war mir das dann doch zu blöd.
Guten Tag,
Ihr Beitrag hat uns besonders gut gefallen. Wir haben ihn daher in die Slideshow von de.hypotheses aufgenommen, um ihn der Community besser präsentieren zu können.
Sehr herzlich,
das Team von Hypotheses
Eine schöne Schilderung der Probleme, in denen die Wissenschaft steckt, eben weil sie sich nicht zu einer Open-Access-Kultur bekennt. Meiner Meinung nach dürften wissenschaftliche Arbeiten, die niemand lesen kann, dürften überhaupt nicht wissenschaftlich genannt werden. Und in der heutigen Zeit darf es auch keine Lösung mehr sein, sich seine Literatur selbst vor Ort besorgen zu müssen (wenn Texte nicht online zu Verfügung gestellt werden – aus welchen Gründen auch immer – sollte zumindest eine Fernleih-Verschickung gewährleistet werden). In den meisten Fällen dürfte es ja mit einer (sicherlich lohnenden) LA-Reise nicht getan sein. Oder habe ich irgend etwas falsch verstanden und Wissenschaft dient vor allem dazu, Bücher zu verkaufen?
Das sind auch etwa die beiden Aspekte, die mich betroffen machen.
1. Ich würde nicht nach LA jetten, um eine Diss. einzusehen und eine Verdoppelung des Themas zu vermeiden. Kein Geld, keine Zeit, keine angemessene Kosten-Nutzen-Relation.
2. Wenn ein Werk nicht veröffentlicht ist, dann ist es auch kein Fortschritt der Wissenschaft. Es ist demnach keine Dissertation in dem Sinne, dass sie einen solchen Fortschritt darstellt, über den andere dann hinaus gehen müssten. Es ist schlicht unmöglich, Unveröffentlichtes als Maßstab für Fortschritt der Wissenschaft zu nehmen. (Man weiß ja gar nicht, um was es sich handelt.)
Es gab mal einen Fall, da wurde eine Diss. beim BKA geschrieben über Verhandlungstaktik mit Geiselnehmern. Die Diss. war “nur für den Dienstgebrauch” gekennzeichnet, und außerhalb des BKA durften sie ausschließlich die 2 Gutachter lesen. Die Prüfer, die das Promotionskolloquium abhalten sollten, durften sie nicht lesen, und auch sonst wird sie nie ein Wissenschaftler zu Gesicht bekommen.
Es ist eine Unverschämtheit, auch nur in Erwägung zu ziehen, dafür einen Doktorgrad zu verleihen. Das geht gar nicht.
Die deutsche Regel, dass man die Urkunde erst bekommt, wenn die Arbeit veröffentlicht ist, hat ihren Sinn. In den USA ist das ganz anders. Dissertationen müssen teilweise gar nicht veröffentlicht werden. Wenn sie veröffentlicht werden, dann häufig 5-10 Jahre nach Abschluss, also wenn der Betreffende sich gerade als Professor um eine Lebenszeitstellung bemüht. Und dann werden oft krass überarbeitete Werke veröffentlicht, die mit der ursprünglichen Diss. nur wenig zu tun haben.
Das kann man machen. Es ist nur etwas völlig anderes als das, was man hier unter einer Dissertation versteht.
Ich habe die Fahrt nach LA noch zu weiteren Recherchen genutzt. Ansonsten wäre es schon unter ökologischen Gesichtspunkten völlig unverantwortlich, für einen Text um die halbe Welt zu reisen, der unveröffentlicht ist und von dem ich nur ein halbseitiges Abstract kannte.
Was die USA betrifft, würde ich sagen, dass durch ProQuest Dissertationen (und sogar MA-Arbeiten) in der Regel besser zugänglich sind, als in Deutschland, wo es keine institutionalisierte digitale Verbreitung gibt. Allerdings gibt es dann diese Einzelfälle, die wirklich Nerven kosten.
Das BKA-Beispiel ist wirklich eine Unverschämtheit. In den Naturwissenschaften gibt es vermutlich noch viel mehr solcher Fällen, in denen es dann um Patente und so geht.
Das ist ja tatsächlich eine unglaubliche Geschichte, regelrecht eine Odyssee. Und ein sehr lesenswerter Artikel dazu. Ich habe mich gefragt, ob neben den hier genannten Gründen nicht auch das Thema der Dissertation eine erhebliche Rolle spielt, bspw. bei stark politisierten Inhalt und Quellenlage?
Das kann gut sein. Möglicherweise müssen die Persönlichkeitsrechte der Zeitzeug(inn)en gewahrt bleiben. Oder der Autor verhandelt noch mit einem Verlag, der eine Vor-Veröffentlichung verbietet.